Die Vergütung für meine Tätigkeiten bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Gebühr für eine Erstberatung liegt bei 190€ zzgl. MwSt.
Weitere Dienste, wie Antragsstellungen, Kontenklärungen oder auch gerichtliche Verfahren stelle ich nach §§ 2 – 4a, 34 RVG in Rechnung oder vereinbare mit Ihnen ein Stundenhonorar. Bitte beachten Sie hierbei, dass ich verpflichtet bin mindestens die Honorarbeträge nach dem RVG aufzurufen.
Bei Rechtsstreitigkeiten besteht die Möglichkeit der Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung.
Kosten für eine Rentenberatung gelten als Werbungskosten und können somit bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
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